Ergänzungsantrag zu A0369/22 „Messer, Weste, nackte Wampe – Kleiderordnung in die Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden aufnehmen“

Änderungsantrag zur Kleiderordnung im Stadtrat: “Das Tragen eines Mankinis wird insbesondere Mitgliedern der AfD-Fraktion ausdrücklich empfohlen. Über Verstöße gegenüber angemessener Kleidung entscheidet die Oberbürger-meisterin/ der Oberbürgermeister.”

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Durchsetzung des sächsischen Versammlungsgesetzes § 15 (2) 17.2.2020 (AF0379/20)

Laut sächsischem Versammlungsgesetz § 15 Absatz 2 handelt es sich bei dem Areal um die
Frauenkirche um einen Ort von historisch herausragender Bedeutung, auf welchem Versammlun-
gen verboten oder von bestimmten Beschränkungen abhängig gemacht werden, wenn nach den
zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch
die Versammlung oder den Aufzug die Würde von Personen im Sinne der Nummer 1 beeinträch-
tigt wird.

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