EILANTRAG: Übertragung der Stadtbezirksbeiratsmittel 2023 auf das Haushaltsjahr 2024 (A0558/23; interfraktionell mit SPD)

Soweit die Verfügungsmittel aufgrund der am 05. Juni 2023 erlassenen Haushaltssperre nicht zur Verfügung standen, konnten sie auch nicht nach Aufhebung der Haushaltssperre bestimmungsgemäß verwendet werden, da die in den Stadtbezirken angewendeten Bearbeitungszeiten dies nicht zuließen. Es ist deshalb angemessen, diese Mittel den Stadtbezirken nicht zu entziehen und
in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.

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