Der Stadtrat beschließt die Anschaffung von fünf sogenannten Fahrradflundern, mobilen Bodenplatten in der Größe eines KfZ-Stellplatzes mit mehreren Fahrradbügeln. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Fahrradflundern in verschiedenen Gebieten der Landeshauptstadt einzusetzen, in denen die Verwaltung einen Bedarf an zusätzlichen Fahrrad-Stellplätzen vermutet.
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