„Bürger:innen sollen nicht länger Bittsteller für transparentes Verwaltungshandeln sein“

Nachdem der Sächsische Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt hat, ab 01.01.2023 kommunale Transparenzsatzungen zu erlassen, ist die DISSIDENTEN-Fraktion unmittelbar tätig geworden. Mit einem in dieser Woche eingereichten Antrag fordern sie den Oberbürgermeister auf, unverzüglich die Möglichkeiten für mehr Informationen und Transparenz zum Verwaltungshandeln für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt umzusetzen.

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Durchsetzung des sächsischen Versammlungsgesetzes § 15 (2) 17.2.2020 (AF0379/20)

Laut sächsischem Versammlungsgesetz § 15 Absatz 2 handelt es sich bei dem Areal um die
Frauenkirche um einen Ort von historisch herausragender Bedeutung, auf welchem Versammlun-
gen verboten oder von bestimmten Beschränkungen abhängig gemacht werden, wenn nach den
zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch
die Versammlung oder den Aufzug die Würde von Personen im Sinne der Nummer 1 beeinträch-
tigt wird.

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