Schluss mit Haftstrafen fürs ‘Schwarzfahren‘!

DISSIDENTEN wollen Fahren ohne Fahrschein in Dresden entkriminalisieren

Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne ein entsprechendes Ticket nutzt, macht sich nach Paragraph § 265a STGB des „Erschleichens einer Leistung“ strafbar und kann zu hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden.

„Die aktuelle Gesetzeslage ist unverhältnismäßig“, urteilt Dr. Martin Schulte-Wissermann (Piraten). „Zwar können wir kommunalpolitisch nicht an diesem Bundesgesetz rütteln, aber wir können über den Stadtrat Einfluss auf die Dresdner Verkehrsbetriebe ausüben.“

Mit einem Antrag will die DISSIDENTEN-Fraktion bewirken, dass die DVB in Zukunft auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein verzichtet. Dies ist möglich, da der ’Schwarzfahr-Paragraph‘ § 265a auf § 248a verweist. Dieser besagt, dass der Diebstahl bzw. die Unterschlagung geringwertiger Sachen und Leistungen nur auf Antrag verfolgt werden. Wenn die DVB also auf die Anzeige verzichten, entfallen faktisch die strafrechtlichen Konsequenzen.

„Zivilrechtlich behalten die Verkehrsbetriebe natürlich ihren Anspruch auf das erhöhte Beförderungsentgelt von aktuell immerhin 60 Euro“, betont Michael Schmelich (Bündnis 90/ Die Grünen). „Der Antrag ist somit kein buchstäblicher Freifahrtschein, aber er beendet die überzogenen Strafmaßnahmen.“

Die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahren kostet den Freistaat Sachsen pro Häftling rund 140 Euro am Tag. 2020 und 2021 bezifferten sich allein die Kosten für die Haft auf insgesamt über 2,4 Mio, Ausgaben für Polizei und Gerichtsverfahren nicht berücksichtigt. „Damit profitieren auch die sächsischen Steuerzahler:innen und Behörden von der Entkriminalisierung“, so Schmelich.

„Das Bundesjustizministerium prüft gerade die Abschaffung des Paragraphen §265a“, berichtet Schulte-Wissermann. Ob und wann mit Ergebnissen gerechnet werden kann, ist allerdings offen. „Darum gehen wir auf der kommunalen Ebene den ersten Schritt. Wünschenswert wäre es natürlich, wenn andere Kreise und Kommunen unseren Antrag in ihrer Region kopieren und anwenden, um das Signal an die Bundesregierung zu verstärken.“

Zum Antrag

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