Antrag „Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein bei den Dresdner Verkehrsbetrieben“ in leicht verständlicher Sprache

Worum geht es in dem Antrag? (Gegenstand)

Es soll keine Straftat sein, wenn man ohne gültigen Fahrschein Bus oder Bahn der Dresdner Verkehrsbetriebe fährt.

Das muss dafür beschlossen werden (Beschlussfassung)

Das fordert der Stadtrat:

a) Die Landeshauptstadt Dresden ist Gesellschafterin der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB). Sie wird durch den Oberbürgermeister vertreten. Der Oberbürgermeister soll die Geschäftsführung der Dresdner Verkehrsbetriebe anweisen, Personen ohne Fahrschein nicht bei der Polizei anzuzeigen. Im Strafgesetzbuch (StGB) heißt das unter Paragraf 265a „Erschleichen von Leistungen“.

b) Manchmal schickt der Oberbürgermeister Vertreter:innen in den Aufsichtsrat der Dresdner Verkehrsbetriebe. Auch sie sollen die Geschäftsführung der Dresdner Verkehrsbetriebe anweisen, Personen ohne Fahrschein nicht bei der Polizei anzuzeigen.

Warum stellen wir den Antrag? (Begründung)

Es ist verboten, absichtlich ohne gültige Fahrkarte öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Das sagt das Gesetz Paragraf 265a Absatz 1 StGB. Oft sind es Personen mit wenig Geld, die auf Bus und Bahn angewiesen sind. Manchmal werden Personen strafrechtlich verfolgt, die nur ihren Dresden-Pass oder ihr Sozialticket nicht rechtzeitig verlängern.

1. Dieses Gesetz haben die Nationalsozialisten 1935 eingeführt. Es ist unfair. Denn Autofahrer:innen werden nicht bestraft, wenn sie ohne Parkschein einen Parkplatz benutzen.

2. Erschleichen bedeutet, man umgeht Kontrollsperren oder Zugangssperren. Zum Beispiel wenn man über die Sperre zu einer U-Bahn springt statt mit seinem Fahrschein die Sperre zu öffnen. Die Gerichte haben das Gesetz ausgeweitet. Jetzt ist es auch strafbar, wenn man ohne Fahrschein einfach einsteigt. Das Bundesverfassungsgericht hat das 1998 erlaubt, um den Verkehrsbetrieben zu helfen.

3. Die Grünen und Linken wollen, dass Fahren ohne Fahrschein in Deutschland nicht mehr kriminell ist. Dabei scheitern sie aber an CDU und SPD. Im Moment gibt es im Bundestag wieder einen Entwurf für ein Gesetz von der Linken. Auch die Justizminister:innen möchten, dass es nicht mehr strafbar ist. Das haben sie auf einer Konferenz gesagt. Der Bundesjustizminister Buschmann von der FDP möchte das nun prüfen.

4. Die Verkehrsunternehmen verlieren Geld, wenn Menschen ohne Fahrschein fahren. Den Schaden muss man durch ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ ersetzen. Das kostet 60 Euro und soll abschrecken und bestrafen. Außerdem dürfen Verkehrsunternehmen entscheiden, dass Schwarzfahrer:innen nicht mehr mitfahren dürfen.

5. Es kann passieren, dass Menschen ohne Fahrschein gefahren sind und die Geldstrafe nicht bezahlen können. Dann müssen sie dafür eine bestimmte Anzahl von Tagen ins Gefängnis gehen. Das heißt Ersatzfreiheitsstrafe. In Sachsen sind das jedes Jahr über 8600 Tage oder mehr als 20 Jahre! Ein Tag im Gefängnis kostet die Steuerzahler:innen 140 Euro. 2020 und 2021 hat Sachsen über 1,2 Millionen Euro bezahlt. Zehn Prozent aller Ersatzfreiheitsstrafen sind Strafen, weil jemand keinen Fahrschein hatte. Wenn man diese Strafen abschafft, kann viel Geld gespart werden.

6. In Dresden werden Personen ohne Fahrschein nur strafverfolgt, wenn die DVB sie anzeigt. Wenn die DVB darauf verzichtet, wäre Schwarzfahren nicht mehr kriminell. Die Anzeigen der DVB belasten die Polizei und das Gericht.

Die DVB selbst hat keinen Vorteil von den Anzeigen. Den Schadenersatz von 60 Euro bekommt sie sowieso. Deshalb richtet sich dieser Antrag an die Stadt als Gesellschafterin der DVB und die Aufsichtsräte aus dem Stadtrat. Sie sollen etwas verändern.

(1) https://dserver.bundestag.de/btd/20/020/2002081.pdf

(2) https://www.justiz.bayern.de/ministerium/justizministerkonferenz/beschluesse/

(3) https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1059104

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