„Weil Datenschutz und Facebook sich ausschließen.“

Dissidenten fordern ein Ende des datenschutzwidrigen Dresdner Facebook-Auftritts

Am 5. Juli 2023 erging seitens der sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten der Bescheid an die Sächsische Staatskanzlei mit der Untersagung, den Facebook-Auftritt des Freistaates Sachsen weiter zu betreiben. In einer Pressemitteilung vom 7. Juli begründete die Beauftragte dies damit, dass die Nutzung von Facebook für eine öffentliche Stelle derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich sei.

„Die sächsische Datenschutzbeauftragte appelliert an alle öffentlichen Stellen innerhalb des Freistaates, die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Pages zu beenden. Wir DISSIDENTEN beantragen darum, dass die Landeshauptstadt mit gutem Beispiel vorangeht und genau dies tut“, erklärt Dr. Martin Schulte-Wissermann (Piraten). „Dass Datenschutz und Facebook sich gegenseitig ausschließen, war schon lange ein offenes Geheimnis. Wie wir als Privatpersonen mit unseren eigenen Daten umgehen, ist uns allen selbst überlassen – und das soll auch so bleiben. Eine Stadt wie Dresden trägt jedoch besondere Verantwortung für ihre Bürgerinnen und Bürger und deren persönliche Daten.“

Schulte-Wissermann sagt im Hinblick auf die bisherigen Follower der Stadt: „Es wäre nicht klug, diesen Kanal einzustampfen, ohne sich um Alternativen zu bemühen, wie Dresden und seine Bürger:innen weiter vernetzt bleiben können. Im zweiten Teil des Antrages beauftragen wir darum den Oberbürgermeister, sich beim Land für eine alternative und offen zugängliche Plattform einzusetzen.“

Die DISSIDENTEN heben in ihrem Antrag das Land Baden-Württemberg als Beispiel hervor. Dort betreibt der Landesdatenschutzbeauftragte einen Mastodon-Server, auf welchem die Landeshauptstadt Stuttgart oder auch der dortige ÖPNV-Verbund vertreten sind. „Eine Plattform für Land, Städte, Bürgerinnen und Bürger, ohne das rechtswidrige Abgreifen unserer Daten. Was Baden-Württemberg kann, muss auch in Sachsen möglich sein“, ist sich Schulte-Wissermann sicher.

Zum Antrag

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