Hilbert segnet 14%-ige Tariferhöhung für den ÖPNV ab

Fast zeitgleich setzt sich die Vereinigte Autolobby auch im Bauausschuss durch

OB Hilbert hat in der heutigen Versammlung des Zweckverbands Verkehr Oberelbe (VVO) mit den Landräten für die 14%-ige Tariferhöhung bei der DVB zum 1.4.2023 gestimmt. Während die Bewohnerinnen und Bewohner der Landkreise mit dem 49 € Ticket demnächst erhebliche Vorteile erhalten, werden die Dresdenerinnen und Dresdner massiv zusätzlich belastet.

Dazu erklären die Dissidenten Dr. Martin Schulte-Wissermann und Johannes Lichdi, nicht stimmberechtigte Vertreter* der Landeshauptstadt: „OB Hilbert sorgt erst mit seiner Stimme im Stadtrat für die Vertagung der Anträge, die ihn verpflichten wollten, gegen die Tariferhöhung zu stimmen und setzt dann die Fahrpreiserhöhungen im VVO eigenmächtig durch. Zugleich lässt die Autolobby der Rechten nebst Herrn Wirtz von der sogenannten LINKEN die Ausweitung des Anwohnerparkens und die Erhöhung der Parkgebühren gestern durch den Bauausschuss fallen.“

Damit fehlen bis 2027 im OB-Entwurf zum Stadthaushalt 6 bis 15 Mio € im Jahr. Entweder müssen die Steuerzahler:innen weitere Haushaltsmittel finanzieren oder es müssen früher oder später Strecken gekürzt werden. Dazu Schulte-Wissermann und Lichdi weiter: „Im Ergebnis müssen die ÖV-Kunden mehr zahlen, bekommen dafür aber weniger Leistungen. Der 2019 beschlossene Ausbau fällt sowieso flach. Die Verkehrswende mithilfe von Bus und Bahn ist damit abgesagt.“

Die Zweckverbandsversammlung hat einen auch von Schulte-Wissermann und Lichdi unterstützten Antrag zur Prüfung eines Upgrade-Tickets für das Deutschland-Ticket beschlossen, dass auch die Zusatznutzen der DVB-Abokunden wie z.B. Mitnahmerechte und MOBI-Welt (Carsharing, Bikesharing, Shuttleservice) enthalten soll. Auf Intervention von OB Hilbert wurde ein Punkt gestrichen, der Tariferhöhungen 2024 ausschließen wollte.

* Nach der undemokratischen gesetzlichen Regelung sind die von Stadtrat gewählten Vertreterinnen und Vertreter nicht stimmberechtigt, sondern allein der OB. Der kann abstimmen wie er will, wenn sein Stimmverhalten vom Stadtrat nicht zuvor ausdrücklich gebunden wurde.

Anlage: Liste Tariferhöhungen, Ergänzungsantrag Upgrade-Ticket

VVo-Gebuehren-ab-23

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