In ermangelung einer Antwort durch den zuständigen Bürgermeister Stephan Kühn stellte Johannes Lichdi diese Anfrage nun an den Oberbürgermeister:
Wie der Presse zu entnehmen (etwa DNN vom 10. Mai, SZ vom 13. Mai, Tag24 vom 24. Mai 2022) sind die miteinander verbundenen überlangen Plakate, die ein einheitliches Motiv ergeben und für den AfD-Kandidaten zur OB-Wahl werben, rechtswidrig. Die Stadtverwaltung habe bis zum 13. Mai nur 15 der 1500 Plakate entfernt. Jetzt bestehe aber ein „Burgfrieden“, so dass die AfD keine derartigen Plakate auf- und die Stadtverwaltung keine weiteren abhänge. Trotzdem ist zu beobachten, dass die AfD zahlreiche derartige Plakate im ganzen Stadtgebiet nachgehängt hat und die Stadtverwaltung diese trotz zahlreicher Bürgerhinweise nicht abhängt. Daher frage ich:
1. Aus welchen Gründen handelt es sich nach Auffassung der Stadtverwaltung um rechtswidrige Wahlplakatierung? Gegen welche Rechtsvorschriften verstößt die AfD im Einzelnen?
2. Wieviele derartige Wahlplakate hat die Stadtverwaltung entfernen lassen?
3. Rechtlich handelt es sich um eine Ersatzvornahme der Stadtverwaltung für eine Handlung, zu der die AfD verpflichtet ist. Welche Kosten hat die Stadtverwaltung der AfD in welcher Höhe In Rechnung gestellt? Falls keine: warum nicht?
4. Der abgebildete Kandidat der AfD hat rechtliche Schritte gegen die Stadtverwaltung angekündigt, unter anderem wollte er eine „Strafanzeige“ wegen „Wahlbehinderung“ oder „Sachbeschädigung“ stellen.
Welche verwaltungs- oder zivilrechtlichen Anträge bei Gericht hat die AfD gestellt? Hat die AfD Strafanzeige gegen die Stadt gestellt, und falls ja, wegen welchen Straftatbestands?
5. Wie ist der jeweilige Verfahrensstand?
6. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung, um bis zum zweiten Wahlgang der OB-Wahl am 10. Juli 2022 rechtswidrige Plakatierungen und damit die Bevorteilung eines Kandidaten zu unterbinden?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lichdi
Statdrat, DISSIDENTEN-Fraktion