Dissidenten-Fraktion kritisiert „Maulkorbregelungen“ für Stadträt:innen
Die restriktive Auslegung der Sächsischen Gemeindeordnung durch das Rechtsamt der Landeshauptstadt Dresden in Bezug auf die Verschwiegenheitspflichten von Stadträt:innen stößt auf heftige Kritik bei der DISSIDENTEN Fraktion im Dresdner Stadtrat. „Wenn wir uns an diese Auslegung hielten, wäre das das Ende von Transparenz und einer bürgernahen Stadtratsarbeit,“ so der Fraktionsvorsitzende Dr. Martin Schulte-Wissermann.
Ginge es nach den Vorstellungen des Oberbürgermeisters, dürfte in Zukunft nicht einmal über Änderungsantrage, die in Ausschusssitzungen beschlossen werden, informiert werden. Auf die Spitze treibt es die dort eingeforderte Regelung, dass man selbst über das eigene Abstimmungsverhalten Stillschweigen zu bewahren habe. Für die DISSIDENTEN ist das jetzt dem Ältestenrat vorgelegte Gutachten des Rechtsamtes der Versuch, allen Stadträt:innen – egal welcher Fraktion – einen Maulkorb zu verpassen und damit die Einflussmöglichkeiten der Öffentlichkeit auf Entscheidungsprozesse massiv einzuschränken. „Der Stadtrat ist kein Geheimrat“, so Schulte Wissermann.
Die DISSIDENTEN-Fraktion wird sich auch in Zukunft nicht das Recht nehmen lassen, unter Wahrung schützenswerter Interessen von Außenstehenden, ihre eigene Arbeit transparent, z.B. über Soziale Medien zu kommunizieren, ganz gleich, ob es sich dabei um öffentliche oder nichtöffentliche Gremien handelt“, so Schulte-Wissermann.
Hintergrund:
Am Montag, 30.08.2021, wurden den Fraktionen im Dresdner Stadtrat eine Einschätzung des Rechtsamts vorgelegt, wie zukünftig mit jeglichen Informationen aus den Ausschussberatungen umzugehen sei. Berichterstattung über Ergebnisse in den Ausschüssen – sei es an die eigenen Parteimitglieder, die Presse, an Bürgerinitiativen oder generell an die Öffentlichkeit – ist demnach bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt. (s. Anhang)