Gleichbehandlung von Protestformen in Dresden (AF0487/20)

Am 15.04. 2020 wurden unter dem Motto „WirHabenPlatz“ verschiedene Pappfiguren
am Jorge-Gomandai Platz aufgestellt und nach kurzer Zeit durch die Polizei Sachsen
und dem Ordnungsamt entsorgt und die Personalien von zwei mutmaßlich Beteiligten
aufgenommen. Am 17.04. wurden nach einer Ankündigung im Vorfeld mehrere 100
Stühle auf dem Neumarkt aufgestellt. MSW hat Fragen zum unterschiedlichen Umgang mit den Protesten.

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Durchsetzung des sächsischen Versammlungsgesetzes § 15 (2) 17.2.2020 (AF0379/20)

Laut sächsischem Versammlungsgesetz § 15 Absatz 2 handelt es sich bei dem Areal um die
Frauenkirche um einen Ort von historisch herausragender Bedeutung, auf welchem Versammlun-
gen verboten oder von bestimmten Beschränkungen abhängig gemacht werden, wenn nach den
zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch
die Versammlung oder den Aufzug die Würde von Personen im Sinne der Nummer 1 beeinträch-
tigt wird.

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