Wohnungskündigungen aufgrund Mietrückständen waren zwischen April und Juni 2020 wegen
Corona unzulässig. Da diese Schutzfriste nun aber verstrichen ist, werden sich die tatsächlichen Auswirkungen der Pandemle
jetzt, bzw. in Kürze zeigen.

Wohnungskündigungen aufgrund Mietrückständen waren zwischen April und Juni 2020 wegen
Corona unzulässig. Da diese Schutzfriste nun aber verstrichen ist, werden sich die tatsächlichen Auswirkungen der Pandemle
jetzt, bzw. in Kürze zeigen.
Schulte-Wissermann fragt die Stadtverwaltung, ob die Absicht besteht , in Zukunft ein Förderprogramm für die Mitfinan-
zierung von Stoffwindeln für (werdende) Eltern ins Leben zu rufen?