Positionspapier zur ‘Container-Vorlage‘ V2082/23 „Unterbringung asylsuchender Menschen“ in der Landeshauptstadt Dresden

Wir Dissidenten bekennen uns zum Menschenrecht auf Asyl und dem Schutz eines jeden Menschen vor Flucht, Vertreibung, Folter und Tod. Wir bekennen uns auch zu der Verantwortung der Industriestaaten, Menschen Schutz zu gewähren, deren Heimat in Folge der Klimakatastrophe unbewohnbar geworden ist. Daraus leitet sich direkt ab, dass wir in Dresden nicht nur die rechtliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verpflichtung haben, den spezifischen Bedürfnissen asylsuchender Menschen zu entsprechen: menschenwürdige Unterkünfte, die auch die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens bieten, gehören ebenfalls dazu wie Hilfen zur Eingliederung.

Wir Dissidenten kritisieren scharf, dass in den vergangenen Jahren keine Vorkehrungen getroffen wurden, um vorbereitet auf eine steigende Anzahl von asylsuchenden Menschen rasch reagieren zu können. Dabei genügte ein Blick in unsere Welt, um zu erkennen, dass weiterhin an vielen Orten in der Welt Krieg, Grausamkeit und politische Verfolgung existiere. Die kapitalistische Wirtschaftsweise, die auf Ressourcenausbeutung von Mensch und Natur setzt, verstärkt darüber hinaus Fluchtursachen. Wer glaubte, 2015 sei ein singuläres Ereignis gewesen war entweder naiv oder hatte die Augen verschlossen.

Wir Dissidenten kritisieren daher scharf, dass dem Stadtrat zum wiederholten Mal eine vermeintlich alternativlose Notoperation‘ – das Aufstellen von Wohncontainern – zur kurzfristigen Entscheidung vorgelegt wird. Durch diese Kurzfristigkeit können Alternativen nicht geprüft, Qualitätsstandards nur unzureichend definiert und die Kosten nicht ausreichend diskutiert werden. Wir DISSIDENTEN hätten uns eine transparente Vorlage gewünscht, die sowohl hinsichtlich der gewählten Standorte als auch der Anmietung Auswahlkriterien und Lösungskonzepte so dargestellt hätte, dass eine Entscheidung zwischen Alternativen möglich gewesen wäre.

Grundsätzlich leuchtet es nicht ein, dass die Mobilen Raumeinheiten für lediglich zwei Jahre benötigt würden. Diese Argumentation suggeriert eine absehbare Verminderung der Anzahl der Flüchtlinge und verkennt die Notwendigkeit der mittelfristigen Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten. Auch bezweifeln wir Dissidenten, dass eine Anmietung von Containern für zwei Jahre die wirtschaftlichste Variante ist. Zwar argumentiert die Stadtverwaltung, dass ein Kauf der Container sich erst nach viereinhalb Jahren Nutzungsdauer rechnen würde, was angesichts eines Preises von 58 € pro qm und Monat bezweifelt werden muss. Vor allem wird die LHD kaum sicherstellen können, dass nach zwei Jahren ausreichend Wohnungen für eine dezentrale Unterbringung zur Verfügung stehen werden.  Auch ist eine sinnvolle Nachnutzung der Container nicht geprüft worden.

Andererseits können wir Dissidenten uns auch vorstellen, dass eine kürzere Anmietzeit bei gleichzeitigem Bau von Modul-Bauwerken – welche dann längerfristig genutzt werden können – eine wirtschaftliche Alternative darstellen könnte.

Der Oberbürgermeister hat mit seinem Ergänzungsantrag vom 5. Mai selbst eine Reihe von Prüfungen eingebracht, die dessen Ergebnisse dem Stadtrat bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden sollen. Um unsere oben beschriebene Kritik in diesen Prozess konstruktiv einzubringen, fordern die Dissidenten folgende weitere Ergänzungen zu der Vorlage der Verwaltung:

1. Das jetzige Aufstellen von Wohncontainern darf nicht den Grundsatz des Vorrangs dezentraler Unterbringung aushöhlen. Die jetzigen Maßnahmen können nur ein aus der (selbst geschaffenen) Notsituation einmaliger Vorgang sein.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2023 folgendes zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Soziales und Wohnen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, dem Finanzausschuss sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen:

a) Wie ist die kurzfristige Schaffung dauerhafter Unterkünfte (z.B. in Modulbauweise) möglich?

b) Die Mietverträge der Container in Abhängigkeit der Ergebnisse von a) derart auszugestalten, dass ggfls. ein Umzug der Asylsuchenden in die dauerhaften Unterkünfte erfolgen kann.

c) Die finanziellen Auswirkungen eines Kaufs der Container unter der Maßgabe

– dass die Wohncontainer länger als zwei Jahre für die Unterbringung von Asylsuchenden gebraucht werden,

– dass die Wohncontainer nach der Nutzung als Wohnstätten für Asylsuchende einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden können

der Anmietung für zwei Jahre gegenüber zu stellen.

3. Weitere Standorte (Grundstücke, Gebäude) für die Unterbringung von Asylsuchenden zu finden. Dabei sind nicht allein kommunale Liegenschaften zu betrachten, sondern auch jene in privater oder öffentlicher (Land, Bund) Hand.

4. Vorzugsweise Unterkünfte in denjenigen Stadtteilen oder Ortschaften vorzusehen, die bei Flüchtlingsunterkünften bislang unterrepräsentiert sind.

Positionspapier als Download

Zum Ergänzungsantrag:

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