Nachschlag – Der Dissidenten-Podcast Nr. 34

Michael Schmelich, Dr. Martin Schulte-Wissermann, Johannes Lichdi und Max Aschenbach sprechen über die Stadtratssitzung vom 29. Februar. Diesmal mit einer obligatorischen Anti-Asyldebatte, den Gedenkfestspielen, dem Mobilen Begleitservice und dem Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen.

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Durchsetzung des sächsischen Versammlungsgesetzes § 15 (2) 17.2.2020 (AF0379/20)

Laut sächsischem Versammlungsgesetz § 15 Absatz 2 handelt es sich bei dem Areal um die
Frauenkirche um einen Ort von historisch herausragender Bedeutung, auf welchem Versammlun-
gen verboten oder von bestimmten Beschränkungen abhängig gemacht werden, wenn nach den
zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch
die Versammlung oder den Aufzug die Würde von Personen im Sinne der Nummer 1 beeinträch-
tigt wird.

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