„Bürger:innen sollen nicht länger Bittsteller für transparentes Verwaltungshandeln sein“

DISSIDENTEN beantragen eine Transparenzsatzung für Dresden

Nachdem der Sächsische Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt hat, ab 01.01.2023 kommunale Transparenzsatzungen zu erlassen, ist die DISSIDENTEN-Fraktion unmittelbar tätig geworden. Mit einem in dieser Woche eingereichten Antrag fordern sie den Oberbürgermeister auf, unverzüglich die Möglichkeiten für mehr Informationen und Transparenz zum Verwaltungshandeln für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt umzusetzen. Kernstück einer solchen Satzung ist das verbriefte Recht der Bürgerinnen und Bürger, Einsicht in Verwaltungsprozesse zu erhalten, was u.a. durch eine Transparenzplattform erreicht werden kann.

„Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig keine Bittsteller für Informationen sein, die Verwaltung muss von sich aus tätig werden“, so der amtierende Fraktionsvorsitzende der DISSIDENTEN Dr. Martin Schulte-Wissermann (Piratenpartei). „Dies ist absolut notwendig, damit die Dresdnerinnen und Dresdner auf Augenhöhe mit der Verwaltung Vorgänge gerechter, effizienter und zielführender gestalten können. Wir wollen die gläserne Verwaltung, nicht den gläsernen Menschen.”

In ihrem Antrag fordern die Dissidenten den Oberbürgermeister auf, in Zusammenwirken mit der Sächsischen Transparenzbeauftragten eine entsprechende Satzung zu erarbeiten und die Informationsplattform zu erstellen. Schulte-Wissermann betont: „Besonders wichtig ist uns, dass diese Plattform unter freier Lizenz entsteht, damit sie ohne großen Aufwand von anderen Kommunen übernommen werden kann.“

Die Transparenzsatzung soll, sobald einmal beschlossen, auch rückwirkend Anwendung finden. Schulte-Wissermann kommen gleich mehrere Sachverhalte in Erinnerung, für welche die Öffentlichkeit ein Informationsinteresse haben könnte. „Wie kam es zum Briefwahlchaos bei der OB-Wahl? Wie verlief die Kommunikation mit Veranstaltern des Skilanglaufrennens an der Elbe? Solche und andere Fragen könnten zukünftig mithilfe einer Transparenzsatzung geklärt werden.“

Anhang: Antrag A0420/23 Transparenzsatzung für Dresden

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