Antrag “Ordnungsamt entwaffnen!” in leicht verständlicher Sprache

Worum geht es in dem Antrag? (Gegenstand)

Das Ordnungsamt soll entwaffnet werden!

Das muss dafür beschlossen werden (Beschlussvorschlag)

Das fordert der Stadtrat vom Bürgermeister:

1.         Er soll die “Besondere Einsatzgruppe” (BEG) des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) auflösen. Sie soll in Zukunft zum Stadtordnungsdienst gehören.

2.         Er soll die Ausrüstung mit diesen Dingen beenden:

  • Handfesseln,
  • Reizstoffsprühgerät,
  • Reizstoffabschussgerät,
  • Einsatzstock und
  • Diensthunde.

3.         Die Mitarbeiter:innen des GVD sollen andere Uniformen bekommen, damit man sie nicht mit der Polizei verwechselt.

Warum stellen wir diesen Antrag? (Begründung)

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist Grundgesetz und Menschenrecht. Nur der Staat darf Gewalt anwenden und auch nur, wenn es wirklich nötig ist. Der Staat macht das, damit es in der Gesellschaft keine Gewalt gibt. Er darf deshalb nur Gewalt anwenden, wenn andere auch Gewalt einsetzen.

Die Polizei darf nur Gewalt anwenden, wenn sie ihre Ziele und Aufgaben nicht ohne Gewalt erreichen kann.

Das Ordnungsamt darf aber niemanden zu etwas zwingen, um seine Aufgaben durchzusetzen.

Seit 2000 gibt es die „Besondere Einsatzgruppe“. Das Personal ist damit ausgestattet:

  • Handfesseln,
  • Reizstoffsprühgerät,
  • Reizstoffabschussgerät,
  • Einsatzstock und
  • Diensthunde.

So kontrollieren die Mitarbeiter:innen, ob

  • Hunde an der Leine geführt werden,
  • die Menschen an den richtigen Plätzen grillen und
  • ob die Menschen ihr Altglas zu den richtigen Zeiten in die Container werfen.

Bevor Polizist:innen bewaffnet arbeiten dürfen, werden sie in Sachsen 30 Monate ausgebildet. Sie müssen sich an viele Regeln und Gesetze halten. Wie das Personal der Besonderen Einsatzgruppe (BEG) ausgebildet wird, ist nicht bekannt. Der Leiter des Ordnungsamts Herr Lübs sagt, das Personal bekommt Strategietraining und Taktiktraining. Es lernt also, Gewalt einzusetzen. Herr Lübs wurde mehrmals gefragt, ob auch Kommunikation oder Rechtsgrundlagen gelernt werden. Aber dazu kann er nichts sagen und versteht die Frage nicht.

Das Personal soll mit der Ausrüstung geschützt werden. Dabei wissen wir nicht, ob, wie und wie oft das Personal bedroht wird. Denn das zählt das Ordnungsamt nicht. Dabei könnte es damit beweisen, dass das Personal diese Ausrüstung zum Schutz braucht. Menschen, die Gewalt vom Ordnungsamt erfahren haben, werden auch nicht gezählt.

Für die Bewaffnete Einsatzgruppe steht körperliche Gewalt im Mittelpunkt. Das erkennt man daran, wie sich der Gemeindliche Vollzugsdienst selbst darstellt.

Im Jahr 2000 trugen die Mitarbeiter des BEG ein Barett. Mit diesen Mützen sahen sie aus wie Actionhelden aus den 1980er Jahren und nicht wie Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Heute ähneln die Uniformen sehr den Uniformen der Bereitschaftspolizei. Man kann sie kaum noch unterscheiden.

Die Polizei setzt Diensthunde ein, um:

  • Straftäter zu verfolgen,
  • Vermisste zu suchen,
  • Objekte zu bewachen und zu durchsuchen und
  • nach Beweismitteln, Suchtmitteln und Sprengstoffen zu suchen.

Solche Aufgaben hat der gemeindliche Vollzugsdienst nicht. Trotzdem gibt es Diensthunde.

Das Ordnungsamt darf auch kein Blaulicht oder eine Verkehrskelle einsetzen. Aber es gibt offizielle Fotos, auf denen das Ordnungsamt Blaulicht und Verkehrskelle nutzt.

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