Antrag “Energiesperren und Energiearmut verhindern” in leicht verständlicher Sprache

Worum geht es in dem Antrag?

Die Dissidenten Fraktion beantragt dringend (EILANTRAG): Energiesperren und Energiearmut verhindern.

Energiesperren bedeutet, jemand konnte Strom oder Gas nicht bezahlen. Strom und Gas werden deswegen abgestellt. Man hat dann in seiner Wohnung keinen Strom und kein Gas mehr. Man kann kein Licht einschalten, nicht kochen, nicht heizen und hat keinen Kühlschrank.

Energiearmut bedeutet, jemand kann zwar Strom und Gas bezahlen, hat aber dann kein Geld mehr für sich. Die Energiekosten verbrauchen das Geld, was früher zum Leben übrig war.

Das soll der Stadtrat beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister ist der Vorsitzende im Aufsichtsrat des Unternehmens SachsenEnergie und DREWAG. Er und die anderen Mitglieder im Aufsichtsrat sollen mit der Geschäftsführung des Unternehmens sprechen. Die SachsenEnergie AG soll bis Ende 2023 keine Energiesperren verhängen. Das heißt, niemandem werden bis Ende 2023 Strom oder Gas abgestellt.
  2. Der Oberbürgermeister soll gemeinsam mit der Sparkasse und der SachsenEnergie AG einen Nothilfefonds einrichten. In einem Nothilfefonds gibt es Geld für Menschen in Notsituationen. Können Dresdner*innen hohe Energiekosten nicht selbst bezahlen, kann ihnen der Nothilfefonds helfen. Sie können einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit für die Energiekosten erhalten. Die Hilfen sollen leicht beantragt werden können. Dabei sollen die städtischen Wohlfahrtsverbände helfen.

Begründung

Die SachsenEnergie AG hat die Preise zum 1.10.2022 stark erhöht. Außerdem kommt die Gasumlage noch dazu. Dadurch steigen die Heizkosten pro Kilowattstunde von 7 auf 15-18 Cent.

Für eine Wohnung mit 60 Quadratmetern bezahlt man ab Oktober monatlich 130 bis 150 Euro mehr. In der Heizsaison Oktober bis März sind das 780 bis 900 Euro mehr. Für Haushalte mit einem geringen Einkommen ist das eine große Belastung.

Die Bundesregierung hilft und zahlt Zuschüsse für die Energiekosten:

  • Erwerbstätige erhalten am 1. September 300 Euro brutto.
  • Personen mit Grundsicherung erhalten 200 Euro. Für jedes Kind erhalten sie 100 Euro.
  • Personen mit Arbeitslosengeld 1 erhalten 100 Euro.
  • Personen mit Wohngeld erhalten 270 Euro. Wohnen 2 Personen zusammen, erhalten sie 350€ Euro. Für jede weitere Person gibt es 70 Euro.

Diese Zuschüsse reichen nicht für die neuen Energiekosten. Alleinstehenden fehlen 300 bis 350 Euro, Familien 50 bis 150 Euro.

Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen beschließen. Das Wohngeld soll sich verändern und es soll ein Bürgergeld geben. Diese Maßnahmen müssen aber erst festgelegt werden. Sie helfen den Menschen jetzt noch nicht.

Der Nothilfefonds hilft Dresdner*innen, die die erhöhten Energiekosten und die Gasumlage nicht bezahlen können. Sie können die Hilfe beantragen. Dann wird ihre Situation geprüft. Die Hilfen von der Bundesregierung werden berücksichtigt. Ob und wieviel Hilfe man bekommt, wird mit den städtischen Wohlfahrtsverbänden abgestimmt.

Die Nothilfe kann ein einmaliger Zuschuss oder ein günstiger Kredit sein. Die Landeshauptstadt Dresden soll dafür 100.000 Euro bereitstellen. Die SachsenEnergie AG sollte sich ebenfalls mit 100.000 Euro beteiligen. Werden Kredite vergeben, müssen Verträge mit der Ostsächsischen Sparkasse gemacht werden.

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