DISSIDENTEN-Fraktion verklagt Oberbürgermeister

Nichtzulassung des Eilantrags für schnelle und bessere Infektionsschutzmaßnahmen verhindert notwendige Schritte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Die DISSIDENTEN-Fraktion hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt, um, gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, eine Behandlung des Eilantrages zur nächsten Stadtratssitzung zu erwirken.

Dabei geht es der Fraktion darum, im Kampf gegen die 4. Welle schnelle und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Unter anderem wird eine FFP2-Maskenpflicht, mehr Tests, eine Priorisierung bei der Auffrischungsimpfung, eine Ausweitung der 2G+ Regel sowie weitreichende Kontrolle der bisherigen Maßnahmen gefordert.

Nach Auffassung des Oberbürgermeisters fallen die Punkte des Antrages mehrheitlich nicht unter die Zuständigkeit des Stadtrates. Jedoch hat ein Stadt- oder Gemeinderat das Recht auch ohne Aufgabenzuständigkeit sich in Form von Stellungnahmen, Meinungsäußerungen oder Ersuchen mit einem Thema zu befassen. Das Handeln des Oberbürgermeisters widerspricht auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung, denn bisher hat er Anträge anderer Fraktionen des Stadtrats mit Empfehlungen zu Regelungen im Bereich des Infektionsschutzes immer zugelassen. 

Der Stadtratsantrag empfehle „zielgenauere und wirksamere Maßnahmen als sie bisher von der Staatsregierung und dem Oberbürgermeister ergriffen wurden“, so Lichdi. „Wenn der Oberbürgermeister das Vorprüfungsrecht missbraucht um unliebsame Anträge im Vorfeld von der Tagesordnung zu nehmen, stellt dies einen massiven Eingriff in die Entscheidungs- und Befassungskompetenz des Stadtrates dar, den wir uns nicht bieten lassen.“

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