Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,
nun liegt er endlich vor – der Entwurf der Verwaltung für die Satzung des Klimabeirats der Landeshauptstadt Dresden (siehe V2319/23 vom 23.8.2023). Im Herbst wird darüber in den Gremien des Stadtrats diskutiert. Es gilt JETZT, sich politisch einzubringen um Änderungen zu bewirken!
Rückblick: Im Januar 2023 setzten wir, die Dissidenten-Fraktion, anlässlich der Beilegung des Bürgermeister-Streits durch, dass in der Hauptsatzung beim Oberbürgermeister eine Koordinationsstelle „Zentrale Klimaschutzstrategien“ sowie ein Klimabeirat gebildet werden müssen. Wir wollten so erreichen, dass dem Klimaschutz in Dresden höchste Priorität beigemessen wird und dieser nicht mehr von der politischen Tagesordnung rutscht. Nach erster Einschätzung ist der Entwurf der Satzung brauchbar, muss aber nachgeschärft werden. Dafür bitten wir um Eure / Ihre Meinung und Vorschläge!
Klimaziele
Nach § 1 berät der Klimabeirat den OB, den Stadtrat und seine Ausschüsse „in allen Fragen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel in der Landeshauptstadt Dresden“.
§ 2 regelt die Aufgaben des Klimabeirats. Er nimmt die „Berichte der Koordinierungsstelle Zentrale Klimaschutzstrategien […] entgegen, nimmt dazu Stellung und empfiehlt Verbesserungen“. So soll eine ständige Zusammenarbeit zwischen der Verwaltungsspitze, dem Stadtrat, der Wissenschaft, Unternehmen und der Klimabewegung institutionalisiert werden. Insbesondere soll der Stand der Umsetzung zentraler Klimaschutzbeschlüsse des Stadtrats kontrolliert und angeschoben werden. Im Vordergrund steht der Beschluss des Stadtrats, mit dem dieser im Dezember 2022 das Bürgerbegehren von „Dresden Zero“ übernahm, bis 2035 Klimaneutralität für Dresden zu erreichen! Darin ist auch der Beschluss des Stadtrats vom November 2020 enthalten, das städtische Unternehmen SachsenEnergie auf klimaneutrale Energieerzeugung bis 2035 festzulegen.
Nach § 28a der Hauptsatzung soll die Mobilitätswende durch Erfüllung des Stadtratsbeschlusses A0457/18 vom 21.03.2019 vorangetrieben werden. Der Stadtrat hatte – übrigens mit breiter Mehrheit – das Ziel formuliert, bis 2030 den Anteil des Öffentlichen Personennahverkehrs von 25 bis 30 % an den in Dresden zurückgelegten Wegen (modal split) zu erreichen. Dieses Ziel steht in der Hauptsatzung, die der Klimabeiratssatzung übergeordnet ist. Ein Austausch der Ziele wäre rechtswidrig. Der Verwaltungsentwurf nennt zur „Erreichung der Verkehrswende“ die „14 Leitziele“ zur Umsetzung des Dresdner Mobilitätsplans 2035+. Dort soll offenbar hinlänglich inkonkret das Ziel eines Anteils des „Umweltverbunds“ von 75% bis 2035 gesetzt werden. Dies ist ein Musterbeispiel wie die Verwaltung Klimaziele, die sie nicht zu verwirklichen gedenkt, durch neue und weiter gesetzte Allgemeinziele ersetzt. Für das Erreichen des „neuen Ziels“ lässt man sich einfach fünf Jahre länger Zeit. Und: Nur auf den ersten Blick erscheint das neue Ziel strenger, weil der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von derzeit ca. 36% auf 25% reduziert werden soll soll. Bei Fortsetzung der gegenwärtigen Politik und angesichts der Blockade der fossilen Fraktionen (AfD, CDU, FDP, Freie Wähler, Linke) etwa bei den Bewohnerparkgebühren wird dieses Ziel bestimmt nicht erreicht werden können.
Gegenstände der Stellungnahme
§ 2 Abs. 2 der Klimabeiratssatzung nennt einige grundlegende Pläne der Stadt, zu denen der Klimabeirat vor Verabschiedung Stellung nehmen soll. Der Katalog ist durchaus zu breit geraten, so sollen etwa auch der Kulturentwicklungsplan, das Digitalisierungskonzept oder die Smart-City-Strategie vom Klimabeirat begutachtet werden. Offenbar musste jeder Geschäftsbereich seine Steckenpferde unterbringen. Konzentration auf das Wesentliche wäre hier mehr. Denn nach § 2 Abs. 3 des Entwurfs nimmt der Klimabeirat auf Anforderung des Stadtrats oder eines seiner Ausschüsse „zu bestimmten Einzelfragen des Klimaschutzes oder der Klimawandelanpassung“ Stellung. Sollten sich also bei einem grundsätzlich themenfremden Komplex Fragen zum Klimaschutz aufwerfen, sollten diese an den Klimebeirat übermittelt werden, jedoch nicht pauschal – dafür fehlt diesem Gremium auch die Zeit.
Rechte
Der Klimabeirat arbeitet nach der Geschäftsordnung des Stadtrats. Er hat das Recht, Anhörungen durchzuführen. Eine gewählte Vertretung hat Rederecht im Stadtrat und den Ausschüssen. Mindestens vier öffentliche Sitzungen im Jahr sind durchzuführen.
Zusammensetzung
Der Klimabeirat besteht aus von den Fraktionen des Stadtrats benannten Mitgliedern (aktuell acht). Hinzu kommen zwölf weitere Mitglieder. Vorschlagsrechte haben die TU Dresden für eine:n Verkehrs- und einen Energiewissenschaftler:in, die SachsenEnergie und die DVB sowie ADAC und ADFC. Weiter können Vertreter aus der Dresdner Wissenschaft, der Wirtschaftsverbände und von Umweltverbänden vorgeschlagen werden. Hier ist ein deutliches Übergewicht der Vertreter der alten fossilen Welt zu erkennen, vielleicht den tatsächlichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen in Dresden entsprechend. Gibt es hier bessere Vorschläge?
Wir sehen Euren Ideen und Vorschlägen gespannt entgehen!
a) Nach Klimaschutz könnte auch Klimaanpassung als (zweit-prioritäres) Thema ergänzt werden
b) Klimaschutz sollte selbstverständlich sein und häufig auch die Implementierung einfach zu ersinnen. -> Klimabeirat sollte hier möglichst wenig Arbeit haben; bei aufkommenden Zielkonflikten frühzeitig die Politik/Verwaltung „warnen“ und ggf. Fachgutachten anstoßen
c) Hauptaufgabe sehe ich in Beschleunigung von Provisorien: Es muss nicht immer die Komplettlösung aus einem Guss sein; Vorhaben können geteilt werden. Konzeptarbeit (VEP/INSEK) ist zu arbeitsintensiv und langsam für die klimaschutztechnisch engen Zeitschienen. Verwaltungsprozesse/Bürger:innenbeteiligung dauern lange, aber wenn man z. B. veraltete Monster-Straßenprojekte anfängt zu bauen, dann so, dass die veraltete planfestgestellte große Lösung möglich bleibt (rechtlich verpflichtend), aber erstmal die Klimaschutz-/Lebensqualitätsmäßig sinnvolle kleine Bestandteile beginnt zu bauen/sanieren. Dann bleibt Zeit für Tektur, ohne Fortschritt zu stören. Spannende, kreative Tätigkeit des Beirats, würde ich sagen.
d) Problem der „Übermacht“ der Fossilen (wie hier angedeutet) könnte dadurch gelöst werden, dass auch Kernaussagen der „Unterlegenen“ ins Zusammenfassungsdokument kommen, ggf. mit max. Zeichenbeschränkung, selbst wenn von den anderen negativ gesehen.
e) Was bedeutet, dass der/die OB Anträge stellen darf? Wieso nicht auch der Stadtrat (oder Einzelne daraus)? Oder gar niemand? Können solche Anträge die Arbeit blockieren -> stattdessen als (höfliche) Anfragen realisieren?
f) Möglichkeit vorsehen, dass auch wahlberechtigte Bürger:innen und alle anderen Menschen in/außerhalb Dresden sich an den Klimabeirat wenden können. (Falls nicht sowieso schon möglich)
Sehe gerade a) Klimawandelanpassung ist bereits enthalten. e) OB bezieht sich auf §5 (4)