Zulässigkeit der Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radwegs für Radfahrer auf der Antonstraße zwischen Albertplatz und Schlesischem Platz am Bahnhof Neustadt in Fahrtrichtung West (AF2520/22)

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3 Kommentare

    1. Hallo Jürgen, die Antwort ist uns durchgerutscht, wir haben den Artikel nun aktualisiert. Warum die Antwort allerdings im Ratsinfoportal nicht zu finden ist, können wir leider nicht erklären. LG Manuel Wolf

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