Antrag „Mieter*innen-Beiräte für Dresden“ in leicht verständlicher Sprache

Worum geht es in dem Antrag? (Gegenstand)

In den Häusern und Gebäuden der WID sollen Beiräte für Mieter*innen eingerichtet werden.

Das muss dafür beschlossen werden? (Beschlussfassung)

Die Mieter*innen der „Wohnen in Dresden GmbH“ (WID) sollen mehr Rechte bekommen. Dadurch können sie sich besser beteiligen und mitbestimmen. Der Oberbürgermeister soll dafür einer Satzung im Stadtrat zustimmen. In der Satzung stehen die Rechte der Mieterinnen und Mieter.

Das soll in der Satzung stehen:

  • Die Mieter*innen dürfen Beiräte bilden, wenn mehr als 6 Mietparteien in einem Haus leben.
  • Alle Mieterinnen und Mieter in einem Haus wählen den Beirat.
  • Der Beirat besteht aus einem Obmenschen und ihrer oder seiner Vertretung.
  • Hat ein Gebäude mehr als 25 Mietparteien, besteht der Beirat aus 3 Personen.
  • Manchmal liegen mehrere Gebäude der WID nah beieinander. Dann kann es einen Beirat auch für mehrere Gebäude geben.
  • Der Beirat arbeitet ehrenamtlich.
  • Die Mieter*innen wählen den Beirat alle zwei Jahre.
  • Bei der Wahl muss mindestens ein Viertel der Mietparteien mitmachen. Nur dann ist das Ergebnis gültig.
  • Jede Mietpartei hat eine Stimme.

Diese Aufgaben und Ziele haben die Beiräte:

  • Sie setzen sich dafür ein, dass die Mietergemeinschaft und die WID gut zusammenarbeiten.
  • Sie verbinden die Mieter*innen und die WID miteinander. Der Beirat spricht für die Mieter*innen mit der WID.
  • Sie beraten, wenn
    • das Wohnumfeld verbessert werden soll,Gebäude erneuert und moderner gemacht werden sollen und
    • die Betriebskosten gesenkt werden sollen.
  • Sie machen Vorschläge, wie man das Wohnumfeld verbessern kann. Die WID entscheidet, ob sie die Vorschläge umsetzt.
  • Sie fördern Aktivitäten der Mieter*innen. Diese können in der Nachbarschaft oder in einem Stadtteil stattfinden.
  • Sie vertreten ihre Hausgemeinschaft im städtischen Mieterbeirat. Ein städtischer Beirat wird gebildet, wenn in mindestens 10 Häusern ein Beirat gewählt wurde.

Warum stellen wir den Antrag? (Begründung)

In einer Gemeinschaft sollen alle mitbestimmen dürfen. Mieter*innen sind ein Teil einer Hausgemeinschaft. Sie haben Interessen, die nur für sie selbst wichtig sind. Sie haben aber auch Interessen, die für alle wichtig sind. Ein Beirat kann sich für diese Interessen einsetzen. Ein Beirat sollte wissen, wie die Mieter*innen wohnen. Darum soll der Beirat auch selbst in der Hausgemeinschaft wohnen. Es können sich auch alle Mieter*innen der Stadt Dresden zusammenschließen und einen Gesamtbeirat gründen.

Obwohl der Stadtrat es beschlossen hat, will die Vonovia keine Beiräte für Mieter*innen bilden. Die WID soll deshalb ein gutes Beispiel sein und Beiräte bilden. In vielen Städten gibt es schon Beiräte für Mieter*innen. Zum Beispiel in Erfurt. Obwohl es auch Unterschiede gibt, wollen alle die gleiche Sache. Sie wollen die Interessen der Mieter*innen vertreten.

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