Worum geht es in dem Antrag?
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, Anlieger:innen [Erklärung unten] zu unterstützen, die für einen Tag eine Spielstraße einrichten möchten. Dafür sollen keine Sondernutzungsgebühren anfallen. Die Gebühren für die Verwaltung sollen gering sein. Der Oberbürgermeister soll dem Stadtrat eine Änderung der Satzung für Sondernutzungsgebühren vorschlagen. In dieser Satzung sind die Gebühren geregelt.
Begründung:
Die Stadt und ihre Straßen sind für alle da! Wir wollen, dass Kinder bis 14 Jahre auf Straßen spielen können. Das kann an einem Wochentag oder ein Wochenende lang sein. In dieser Zeit wird die Straße für den Verkehr gesperrt. Die Straße wird zur Spielstraße.
In der Stadt Hemer in Nordrhein-Westfalen gibt es so einen Plan. Dort können Anlieger:innen Teile von Straßen sperren lassen, wenn
- die Straßen keine Hauptverkehrsstraßen sind,
- der Rettungsdienst im Notfall nicht behindert wird und
- alle Anlieger:innen mit einer Zufahrt zu ihrem Haus eine Woche vorher Bescheid wissen.
Die Stadt bietet hierfür Elemente zum Absperren an. Die Straße darf nur mit Kreide angemalt werden. Es müssen keine Sondernutzungsgebühren bezahlt werden.
Spielstraßen sind keine verkehrsberuhigten Bereiche, denn dort dürfen Autos fahren. In Spielstraßen dürfen nur die Anlieger:innen langsam zu ihrem Grundstück fahren. Ansonsten dürfen dort keine Autos fahren. Wie bei Märkten oder Stadtfesten wird die Straße in dieser Zeit gesperrt.
Daher möchten wir die „Spielstraße auf Zeit“ in der Straßensondernutzungssatzung der Stadt Dresden festlegen. Die Sondernutzung soll kostenlos sein. Die Gebühren für die Verwaltung sollen gering sein.
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Was sind Anlieger:innen? Damit sind die Personen gemeint, die in einer Straße oder einem Stadtteil wohnen. Wer zum Beispiel auf der Bernhardstraße wohnt, ist Anlieger:in der Bernhardstraße. Wer in der Südvorstadt wohnt, ist Anlieger:in der Südvorstadt.