Antrag „Die Subventionierung öffentlicher Parkplätze beenden – Für eine Gleichbehandlung aller Mobilitätsformen sorgen!“ in leicht verständlicher Sprache

Worum geht es in dem Antrag? (Gegenstand)

Öffentliche Parkplätze für Autos sollen nicht mehr von der Stadt bezahlt werden. Alle Formen der Fortbewegung sollen gleichbehandelt werden!

Das muss dafür beschlossen werden (Beschlussvorschlag):

  1. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat eine neue Gebühren-Ordnung für Bewohner-Parkausweise vor. Die Gebühren sollen dem Wert der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen entsprechen.
  • Die Gebühren für Bewohner-Parkausweise legt die Regierung des Freistaates Sachsen fest. Das regelt Paragraf 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz. Die Regierung kann die Gemeinden dazu berechtigen, die Gebühren selbst festzulegen. Der Oberbürgermeister  bespricht das mit der Regierung.

Warum wir den Antrag stellen (Begründung)

  1. Staatliche Förderung von Autos

Die Preise für Bewohner-Parkausweise sind seit den 1990er Jahren unverändert.  Bewohner*innen zahlen höchstens 30,70 € für einen Bewohnerparkausweis. In Dresden sind die Gebühren noch niedriger:

  • 20 € für 6 Monate,
  • 30 € für 1 Jahr und
  • 50€ für 2 Jahre.

Die Parkplätze sind aber mehr wert. Die Stadt bezahlt, dass die Flächen bereitgestellt und erhalten werden. Das kostet mehr, als die Stadt an Gebühren einnimmt. Weil die Autofahrer*innen so wenig für die Parkplätze bezahlen, werden sie bevorzugt. Wer Bus, Bahn oder Fahrrad nutzt oder zu Fuß geht, wird benachteiligt. Das widerspricht den Zielen der Stadtentwicklung und der Klimapolitik. In Städten sollen weniger Autos fahren. Bus, Bahn, Rad und Fußverkehr sollen mehr genutzt werden.

  • Wirtschaftlichen Wert von Parkplätzen besser berücksichtigen

Seit 2020 gibt es im Paragrafen 6a Straßenverkehrsgesetzt einen neuen Absatz 5a. Dadurch dürfen die Regierungen der Bundesländer die Gebühren für Parkplätze festlegen. Dabei darf auch der wirtschaftliche Wert des Parkplatzes berücksichtigt werden. Der wirtschaftliche Wert besteht aus dem Wert des Grundstücks und den Kosten, das Grundstück zu pflegen und zu erhalten. In dem neuen Absatz ist auch geregelt, dass die Regierungen den Städten übertragen dürfen, die Gebühren festzulegen.

  • Verantwortung der Gemeinden

Die Städte und Gemeinden in Sachsen dürfen seit 2019 die Gebühren für Parkplätze auf öffentlichen Wegen und Plätzen festlegen. Das gilt auch für Bewohner-Parkplätze. Es wäre aber besser, wenn die sächsische Regierung den Gemeinden das ausdrücklich erlaubt. Dafür ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig.

  • Wirtschaftlicher Wert von Parkplätzen

Der öffentliche Raum ist kostbar. Für die Gebühren muss der Wert berücksichtigt werden. Dazu gehören:

  • der tatsächliche Wert der Parkplätze,
  • die tatsächlichen Kosten für die Stadt und
  • die Preise von privaten Stellplatzanbieter*innen.

Gerechte Gebühren für Parkplätze wäre ungefähr so hoch wie die Gebühren von privaten Stellplatzvermieter*innen.

  • Berechnung der Gebühren nach dem Bodenrichtwert

Für die Gebühren muss der Bodenrichtwert berücksichtigt werden. Es gibt eine Anleitung, wie die Gebühren rechtssicher berechnet werden. Diese Anleitung ist vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg (Anlage 1).
Wenn ein Stellplatz 12 Quadratmeter groß ist, muss der Bodenrichtwert mit 12 multipliziert werden. Danach wird der Wert durch den Kaufpreis geteilt. Das ergibt die Jahresmiete. Mit dem Bewohner-Parkausweis darf man parken, aber ein Parkplatz ist nicht garantiert. Es kann also sein, dass man trotz Bewohner-Parkausweis keinen Parkplatz bekommt. Deshalb muss die Gebühr niedriger als der Bodenrichtwert sein. Wenn mehr Ausweise ausgestellt werden, als Parkplätze vorhanden sind, muss die Gebühr sinken. Die Jahresmiete muss daher durch diesen Faktor geteilt werden. Es dürfen bis zu einem Drittel mehr Berechtigungen ausgegeben werden, als Autos an einem Ort parken können. Wenn ein Drittel mehr Parkberechtigungen ausgegeben werden, muss die Jahresmiete durch 1,3 geteilt werden.

  • Anwendung für Dresden

Der Bodenrichtwert für Dresden steht in der Datei BoRiS. Für Dresden gelten diese Beispielwerte:

  • Wovon können die Gebühren noch abhängen?

Die Gebühren können abhängen von:

  • der Größe des Fahrzeugs,
  • der Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt,
  • der Lage des Parkplatzes,
  • den Angeboten von Bus und Bahn im Wohnumfeld und
  • einer Schwerbehinderung.

Jeder Haushalt soll nur einen Bewohner-Parkausweis erhalten. Je besser Bus und Bahn vorhanden sind, desto weniger Parkausweise soll es geben. So kann der Autoverkehr zurückgedrängt werden. Große Fahrzeuge (SUVs) sollen keine Parkausweise bekommen oder mehr bezahlen. Parkplätze für Schwerbehinderte sollen kostenlos sein. Parkplätz für Handwerker*innen und Pflegedienste sollen günstiger sein.

  • Einnahmen

Der Stadtrat Michael Schmelich hat dem Oberbürgermeister am 30.01.2020 eine Anfrage geschickt. Er hat gefragt, wieviel Geld die Stadt Dresden für die Anwohnerparkausweise im Jahr erhält. 2018 hat die Landeshauptstadt über 5.000 Ausweise ausgestellt und 220.200 Euro erhalten. Im Jahr 2017 waren es über 7.000 Ausweise und 315.320 Euro. Das bedeutet, dass im Jahr 2017 mehr Ausweise für zwei Jahre ausgestellt wurden. Wenn die Stadt die Gebühren ändert, kann sie viel mehr Geld einnehmen.

In der Stadt Freiburg im Breisgau und in Karlsruhe kostet der Bewohner-Parkausweis 360 Euro. In Tübingen und Heidelberg kostet der Bewohner-Parkausweis 120 Euro. In anderen Städten wird überlegt, wie viel der Parkausweis in Zukunft kosten soll.

Dresden plant noch weitere Flächen für Bewohner-Parken. Wenn die Gebühren für die Parkausweise erhöht werden, dann kann Dresden 2,5 Millionen Euro im Jahr erhalten. Mit diesem Geld soll dann der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ausgebaut werden.

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